fluss und des unanständigen Benehmens, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 3. der Schuldsprüche des ungenügenden Sicherns eines Fahrzeugs gegen die Verwendung durch Unbefugte, des Nichtanbringens der vorgeschriebenen Kontrollschilder als Lenker eines Personenwagens, der Beschimpfung und der Konsum-Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. II. A.____