3 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Auszug aus dem Administrativmassnahmen-Register (ADMAS), ein aktueller Strafregisterauszug und ein aktueller Leumundsbericht, inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse, des Beschuldigten eingeholt (pag. 713 ff.; pag. 717; pag. 719 ff.). Die Beweisanträge der Verteidigung auf Einvernahme der beiden Zeugen D.________ und C.________ sowie des Beschuldigten wurden mit Verfügung vom 7. Oktober 2016 gutgeheissen (pag. 692 f.).