(nachfolgend: Beschuldigter) wegen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung, mehrfach begangen durch Führen eines Motorfahrzeugs in qualifiziert angetrunkenem Zustand, Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, ungenügendes Sichern eines Fahrzeugs gegen die Verwendung durch Unbefugte und Nichtanbringen der vorgeschriebenen Kontrollschilder als Lenker eines Personenwagens sowie wegen Beschimpfung und mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total