1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 16. Juli 2015 (pag. 531 ff.) stellte das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (Einzelgericht) das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz teilweise ein und sprach ihn von den Anschuldigungen des Führens eines Motorfahrzeugs unter Drogeneinfluss (Marihuana) und des Unanständigen Benehmens frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 532, Ziff. I. und II. erstinstanzliches Urteil). Hingegen verurteilte die Vorinstanz A.________ (nachfolgend: Beschuldigter)