13. Zur Zivilklage des Privatklägers Der Rechtsvertreter des Privatklägers beantragte mit Zivilklage vom 13. August 2014, die Beschuldigten seien zu verurteilen, dem Privatkläger unter solidarischer Haftbarkeit einen Betrag von CHF 70‘000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 30. November 2013 zu bezahlen. Ferner seien die Beschuldigten zu verurteilen, dem Privatkläger Schadenersatz in noch zu bestimmender Höhe zu leisten (pag. 04 001 003). Anlässlich der erst- und oberinstanzlichen Verhandlung beantragte er, A.________ und C.________ seien in Gutheissung einer Teilklage im Sinne von Art.