Auf Unerfahrenheit kann sich nicht berufen, wer über die Risiken und Kosten eines Geschäfts hinreichend aufgeklärt wurde, sich über die Auswirkungen eines von ihm abgeschlossenen Geschäfts keine Gedanken macht oder Bedenken in den Wind schlägt. Unerfahrenheit wurde etwa verneint bei betagten und an Beschwerden leidenden Landwirten, die Moorbäder zu stark übersetzten Preisen kauften, weil sie zur Besorgung ihrer gewöhnlichen häuslichen und beruflichen Geschäfte sehr wohl imstande waren und wucherische Ausbeutung nicht schon angenommen werden könne, «wenn ein Naiver