31 10.2 Subsumtion Das Beweisverfahren hat ergeben, dass die Beschuldigten die Unerfahrenheit des Privatklägers im kaufmännischen Geschäftsverkehr und dessen rudimentären Deutschkenntnisse nicht zu ihren Gunsten ausnutzten. Der Privatkläger trat gemeinsam mit G.________ auf, den er den Beschuldigten als seinen Geschäftsführer vorstellte. Die Unerfahrenheit des Privatklägers wird durch G.________ kompensiert. Die Beschuldigten übergaben G._____