29 geschäft war für sie der erste Verkauf einer Gesellschaft. Zudem waren A.________ (geb. .________1987), C.________ (geb. .________1984), der Privatkläger (geb. .________1984) und G.________ (geb. .________1986) alle in einem ähnlichen Alter. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Beschuldigten G.________ gegenüber völlig überlegen waren. Die Beschuldigten durften davon ausgehen, dass G.________ dem Privatkläger die ausgehändigten Dokumente und Buchhaltungsunterlagen weiterleitet und ihm diese erklärt. Dass sich G.___