18 161 f. Z. 181 ff.). C.________ gab ebenfalls an, er habe gewusst, dass der Privatkläger nicht nur eine Bar, sondern auch ein Take-away habe betreiben wollen. Er wisse aber nicht mehr, ob er dies bereits vor der Vertragsunterzeichnung gewusst habe (pag. 18 171 Z. 165 ff.). Demgegenüber schilderte der Privatkläger, er sei mehr an einem Take-away als an einer Bar interessiert gewesen. Er habe A.________ gefragt, ob es möglich sei, die Küche umzubauen um aus der Bar ein Take-away zu machen. A.________ habe ihm vor dem Kauf gesagt, dass das möglich sei und die Bewilligung für den Umbau vorliege (pag. 05 015 008; pag. 05 016 009 Z. 315 ff.; pag. 18 154 Z. 154 f.; pag. 18 437 Z. 4 ff.).