05 010 005 Z. 142 ff.). Es ist jedoch auch denkbar, dass die von C.________ an der Einvernahme vom 30. September 2014 eingereichte Buchhaltung 2013 (pag. 05 010 005 Z. 148; pag. 05 010 016 f.) erst nachträglich erstellt wurde, zumal das gleichzeitig eingereichte Dokument «2999 Hilfskonto Verkauf GmbH» auch Buchungen enthält, die erst nach der Vertragsunterzeichnung vom 26. August 2013 entstanden sind (vgl. pag. 05 010 018). Die Buchhaltung der H.________ GmbH 2011 und 2012 erweist sich als sehr rudimentär. Sie bestand aus wenigen Blättern, wobei die Überschuldung der Gesell-