05 001 012 Z. 462). Die Buchhaltung sei per Mail und sicher vor dem Vertragsschluss übergeben worden, allerdings ohne die Detailbelege (pag. 18 162 Z. 225 ff.). Der Rechtsvertreter des Privatklägers reichte die Jahresabschlüsse der H.________ GmbH 2011 und 2012 (Bilanzen und Erfolgsrechnungen) als Beilage zur Strafanzeige vom 13. August 2014 ein (vgl. pag. 04 001 001; pag. 04 001 026 ff.). Zudem geht auch aus der E-Mail von A.________ an W.________ vom 5. August 2013 hervor, dass die Beschuldigten ihre Buchhaltung Interessenten gegenüber transparent kommunizierten (pag. 18 468 ff.).