Er war in der Arbeitswelt integriert und wusste, wo er sich Hilfe holen konnte. So schilderte er, sein Arbeitgeber vom Z.________ habe ihm geholfen, eine Wohnung zu finden (pag. 05 015 004). An der oberinstanzlichen Verhandlung führte der Privatkläger aus, er habe von der Unia Hilfe bekommen. Heute gehe er zu Freunden, wenn er Probleme habe (pag. 18 436 Z. 11 f.). Zudem gab G.________ an, der Privatkläger habe viel mit der damaligen Chefin vom AA.________ unternommen. Sie habe ihm viel geholfen (pag. 05 005 003 Z. 26 f.). Schliesslich zeigt auch die Tatsache, dass der Privatkläger G.___