Grundsätzlich gehe man von vier bis sechs Monaten aus, wenn alles rund laufe. Dies sei jedoch sehr selten der Fall. Zudem erteile der Regierungsstatthalter nicht immer eine Bewilligung (pag. 08 001 005). Diese Ausführungen stimmen mit den Aussagen von A.________ überein (pag. 05 001 008 Z. 275 ff.; pag. 18 441 Z. 17 f.). Wenn der Privatkläger ein Lokal ohne Betriebsbewilligung gemietet hätte, hätte er somit rund ein Jahr lang Miete bezahlen müssen, ohne