II. 9.4 hinten). Zu berücksichtigen ist, dass die Beschuldigten einen laufenden Betrieb übergaben. Die H.________ GmbH verfügte über alle notwendigen Bewilligungen, um in der unteren Altstadt eine Bar betreiben zu können, inklusive einer Aussenbestuhlungsbewilligung. Gemäss Y.________ von der Gewerbepolizei Stadt Bern müsste ein Baubewilligungsverfahren mit sämtlichen Einsprachefristen/Umnutzungsverfahren usw. eingeleitet werden, wenn ein Lokal gekauft oder gemietet werde, in welchem vorher kein Gastronomiebetrieb gewesen sei. Das Bewilligungsverfahren dauere locker ein Jahr. Grundsätzlich gehe man von vier bis sechs Monaten aus, wenn alles rund laufe.