Gemäss dem Vertrag über die Abtretung von Stammanteilen vom 17. Januar 2011 bezahlten die Beschuldigten selber CHF 40‘000.00 für die Stammanteile der H.________ GmbH (vgl. pag. 05 010 022 ff.). Ihren Aussagen kann entnommen werden, dass die Bar damals nicht in Betrieb bzw. noch im Rohbauzustand war (vgl. pag. 05 011 002 Z. 44 ff.; pag. 18 160 Z. 135 f.; pag. 18 441 Z. 15 f.). Die Beschuldigten ersetzten daraufhin zumindest einen Teil des Inventars. Aus den eingereichten Rechnungen geht hervor, dass sie eine neue Würfeleismaschine (pag. 05 001 027 f.), eine neue Gläserspülmaschine (pag. 05 001 029), neue Möbel (pag. 05 001 030; pag. 05 001 033; pag. 05 001 035 f.;