21 CHF 51‘559.04 verbuchten, was einem Monatslohn von knapp CHF 4’300.00 entspricht (pag. 04 001 032). In Anbetracht der Tatsache, dass die Beschuldigten die Bar lediglich an drei Tagen pro Woche offen hatten, erscheint der ausbezahlte Lohn relativ hoch (vgl. pag. 05 001 005 Z. 128; pag. 18 442 Z. 44). Anders als die Staatsanwaltschaft erachtet die Kammer den Verkaufspreis von CHF 95‘000.00 nicht als völlig überrissen (vgl. pag. 18 002). Gemäss dem Vertrag über die Abtretung von Stammanteilen vom 17. Januar 2011 bezahlten die Beschuldigten selber CHF 40‘000.00 für die Stammanteile der H._