9. Gesamtheitliche Würdigung 9.1 Wert der H.________ GmbH Die Revisorin der Staatsanwaltschaft erstellte für die Jahre 2011 bis 2013 eine Zusammenstellung der Bilanzwerte der H.________ GmbH (pag. 09 001 001; pag. 09 001 005). Sie hielt fest, die GmbH sei sowohl per 31. Dezember 2011 als auch per 31. Dezember 2012 überschuldet gewesen. Beide Beschuldigten hätten bereits 2011 der GmbH zusätzliches Kapital zukommen lassen müssen. 2012 habe A.________ weitere CHF 15‘000.00 und C.________ weitere CHF 1‘000.00 in die GmbH einfliessen lassen. Es habe jedoch keine nachhaltige Sanierung gegeben (pag. 09 001 005).