20 Würfeleismaschine und die Gläserspülmaschine auf der Inventarliste hätten ihm gehört. Er habe diese aus dem Konkurs der Vorgänger-Bar erworben und den jeweiligen Eigentümern übergeben (vgl. pag. 05 020 003 Z. 72 ff.; pag. 05 020 004 Z. 98 f., Z. 111 ff., Z. 124 f.). Die Beschuldigten konnten jedoch mit Belegen nachweisen, dass sie eine neue Würfeleismaschine und eine neue Gläserspülmaschine kauften (pag. 05 001 027 f.; pag. 05 001 029). Zudem müssen die Aussagen von P.______