__ im Privatkläger eine Chance gesehen haben dürfte, selber «Chef» bzw. Geschäftsführer zu werden, ohne eigene finanzielle Mittel dafür aufwenden zu müssen (pag. 18 250, S. 51 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Im Zeitpunkt der Einvernahmen war dieser Traum für ihn aber bereits geplatzt. Die Kammer stellt nachfolgend nur dann auf die Aussagen von G.________ ab, wenn sie mit den Aussagen der anderen Beteiligten oder den eingereichten Dokumenten übereinstimmen. 8.4 Aussagen der übrigen befragten Personen P.________ bestätigte grundsätzlich die Aussagen des Privatklägers.