Er habe dann nie wieder Kontakt mit ihm gehabt (vgl. pag. 05 005 003 Z. 44; pag. 05 005 008 Z. 290; pag. 05 006 004 Z. 106 ff.; pag. 05 006 005 Z. 124 ff.). Er habe einen Tag für den Privatkläger gearbeitet und für ihn seinen Job gekündigt (pag. 05 006 004 Z. 107 f.). Die Tatsache, dass G.________ seine Arbeitsstelle kündigte um in der Bar des Privatklägers mitzuwirken, ist ein weiteres Indiz dafür, dass er weit stärker in den Kauf der Bar involviert war, als er selber zugegeben hat. Es ist jedoch auch davon auszugehen, dass G.________ dem Privatkläger nicht schaden wollte.