_ demgegenüber an, er habe die Inventarliste gesehen. Zur Begründung weshalb CHF 30‘000.00 für das Inventar angemessen gewesen seien, führte G.________ aus, es habe ja noch die Fernseher in der Bar gehabt. Die Bar sei in einem guten Zustand gewesen. Auch die Möbel seien noch wie neu gewesen. Klar hätten die Stühle Spuren gehabt, aber es sei ja auch eine Bar gewesen. Auf Vorhalt seiner Aussage gegenüber der Kantonspolizei, wonach das Inventar dreckig und kaputt gewesen sei, meinte G.________, das Inventar sei schon dreckig gewesen, aber das habe man putzen können. Es habe schon diverse Gebrauchsspuren gehabt, aber das sei normal (pag. 05 006 003 Z. 57 ff.)