Auf Vorhalt der Betriebsbewilligung A vom 28. Januar 2011, des Schreibens des Regierungsstatthalters an A.________ vom 17. März 2011 und der Bewilligung der Stadt Bern vom 12. April 2012 gab G.________ an, er und der Privatkläger hätten alle diese Dokumente gesehen und der Privatkläger habe sie verstanden. A.________ habe ihnen alles erklärt (pag. 05 006 005 Z. 131 ff.). Auf Frage, ob er selber den Vertrag inhaltlich verstanden habe, führte G.________ aus, er sei ein normaler Service-Mitarbeiter und habe dem Privatkläger nur das Wesentliche erklären können. Den Rest hat ihm A.________ erklärt (pag. 05 005