05 005 004 Z. 85). Der Privatkläger habe ihm den Vertrag gezeigt und er habe ihm dann den ganzen Vertrag erklärt und seine Fragen beantwortet, soweit er gekonnt habe (pag. 05 005 005 Z. 105 f.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft schilderte G.________, der Privatkläger habe ihn viel gefragt und er habe ihm dann seine Hilfe angeboten und ihm bis zur Eröffnung geholfen (pag. 05 006 003 Z. 51 ff.). Er habe von A.________ E-Mails erhalten, die er dem Privatkläger ausgedruckt und mitgegeben habe (pag. 05 006 004 Z. 101 f.). Auf Vorhalt der Betriebsbewilligung A vom 28. Januar 2011, des Schreibens des Regierungsstatthalters an A.