05 015 008). Auf Vorhalt, dass aus den Akten ersichtlich sei, dass er am 23.08.2013 CHF 30‘000.00, am 29.08.2013 weitere CHF 30‘000.00 und am 03.09.2013 CHF 10‘000.00 auf das Konto der H.________ GmbH einbezahlt habe, bestätigte der Privatkläger an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung demgegenüber, dass er insgesamt CHF 70‘000.00 bezahlt habe. CHF 20‘000.00 habe er nicht bezahlt (pag. 18 154 Z. 137 ff.). Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist seine Aussage, wonach A.________ ihm gesagt habe, dass das Inventar einen Gesamtwert von CHF 95‘000.00 habe (pag. 05 015 010; vgl. auch pag. 05 016 009 Z. 293 ff.)