Aus seinen Aussagen geht jedoch auch hervor, dass der Privatkläger nicht ganz so naiv und unbedarft war, wie er sich selber darstellte. Auf Frage, ob er vorher abgeklärt habe, ob das Darlehen der Feldschlösschen Getränke AG von CHF 35‘000.00 stehengelassen werde oder ob er es sofort zurückzahlen müsse, führte der Privatkläger beispielsweise aus: «Ja, das war mir bewusst. Das Geld von den Feldschlösschen haben sie in das Inventar genommen und wurde zu den Schulden gezählt. Insgesamt waren es dann CHF 130‘000.00 Schulden. Die Feldschlösschen haben gesagt, dass ich die CHF 35‘000.00 monatlich bzw. alle drei Monate abzahlen kann» (pag. 05 016 003 Z. 58 ff.).