05 011 002 Z. 43; pag. 18 170 Z. 136; pag. 18 171 Z. 144). Zudem begründete C.________ in seinen ersten Aussagen ausführlich, weshalb sie die Bewilligungskosten für die Aussenbestuhlung in die Inventarliste aufgenommen hätten (vgl. pag. 05 010 011 Z. 412 ff.). C.________ führte an der Einvernahme vom 30. September 2014 aus, es sei branchenüblich, dass man dem Vorgänger ein Schlüsselgeld bezahle damit man eine Bar eröffnen könne. Beinhaltet seien die Kundschaft, der Goodwill, die Lage und der Name (pag. 05 010 003 Z. 35 ff.).