18 162 Z. 223). Er habe dem Privatkläger eine Inventarliste gemacht, auf der ersichtlich gewesen sei, wie viel Wert das Inventar habe (pag. 05 001 008 Z.289 f.; pag. 05 002 003 Z. 60 f.). A.________ gab bereitwillig Auskunft darüber, weshalb sie die H.________ GmbH dem Privatkläger verkauft hätten, obwohl sie auch noch mit anderen Interessenten im Gespräch gewesen seien. Der Privatkläger habe gesagt, dass er sehr schnell bezahlen könne, da er das ganze Geld zusammen habe. Die anderen hätten es mit einer Abzahlung machen wollen (pag. 05 001 006 Z. 157 ff.). Auffallend ist weiter, dass A._____