Gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärte A.________ auf Vorhalt, dass die H.________ GmbH beim Verkauf massiv überschuldet gewesen sei und auf Frage, warum der Kaufpreis dennoch angemessen gewesen sei, dass die beiden Darlehen von ihm und C.________ nach dem Verkauf wegefallen seien, so dass die Überschuldung kleiner geworden sei. Geblieben sei noch das Darlehen von Feldschlösschen. Er habe den Privatkläger auf dieses Darlehen hingewiesen und es stehe auch im Kaufvertrag (pag. 05 002 002 Z. 40 ff.). Diesen Aussagen kann entnommen werden, dass A.________ die wirtschaftliche Lage der H.________ GmbH als nicht allzu schlecht beurteilte bzw. davon ausging, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt