Wir hatten ja keine offenen Rechnungen» (pag. 05 001 011 Z. 418 ff.). C.________ habe vorgeschlagen so weiter zu machen, da sie auf gutem Weg gewesen seien (pag. 05 011 Z. 437 ff.). Es sei normal, dass wenn man einen neuen Betrieb eröffne ein wenig überschuldet sei. Es sei alles nach Plan gelaufen (pag. 05 001 012 Z. 449 f.). Im Zeitpunkt der Übergabe sei nur das Darlehen der Feldschlösschen als Schuld der Gesellschaft vorhanden gewesen und dies sei im Vertrag vermerkt worden (pag. 05 001 012 Z. 463 f.; pag. 05 001 013 Z. 521; pag. 05 002 002 Z. 44 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärte A.____