Sie hätten im ersten oder zweiten Jahr einen Umsatz von ca. CHF 170‘000.00 erzielt. Sie hätten nur drei Mal pro Woche offen gehabt und er habe sich trotzdem jeden Monat CHF 4‘000.00 bis CHF 4‘500.00 Lohn auszahlen können (pag. 05 001 005 Z. 126 ff.). A.________ gab zwar zu Protokoll, er wisse was eine Überschuldung sei (pag. 05 001 011 Z. 441 ff.; vgl. auch pag. 18 162 Z. 213 f.). Auf Vorhalt, dass die H.________ GmbH per 31. Dezember 2011 überschuldet gewesen sei, meinte er jedoch an der Einvernahme vom 25. September 2014 «Wie überschuldet? Ja, wir hatten ja nirgends Schulden ausser bei uns selbst und bei Feldschlösschen. Wir hatten ja keine offenen Rechnungen» (pag.