Seines Erachtens sei der Verkaufspreis von CHF 95‘000.00 fair gewesen (pag. 05 002 002 Z. 33 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte A.________, dass sie die GmbH für CHF 40‘000.00 gekauft hätten. Sie hätten den Laden zum Laufen gebracht und Stammkunden geschaffen. Dies hätten sie zusammen mit den Investitionen auf den Kaufpreis geschlagen (pag. 18 161 Z. 143 ff.). Zur wirtschaftlichen der Lage H.________ GmbH führte A.________ aus, nach seinem Dafürhalten sei die Firma nicht schlecht gelaufen. Sie hätten im ersten oder zweiten Jahr einen Umsatz von ca. CHF 170‘000.00 erzielt.