- es unterliess, mit Blick auf den Vertragsschluss dem Abtretungsvertrag vom 26. August 2013 eine über die wirtschaftliche Lage der H.________ GmbH Aufschluss gebende Übergabebilanz mit entsprechendem Verlustvortrag beizufügen, obwohl er als ausgebildeter Wirtschaftsjurist zweifelsfrei wissen konnte und musste, dass die Offenlegung der Geschäftsbücher einer zu verkaufenden Gesellschaft sowie die Erstellung einer klaren Übergabebilanz die Grundlage eines solchen Rechtsgeschäfts darstellt; […] 2. Evtl. Wucher […]