dies obwohl er als ausgebildeter Wirtschaftsjurist um die wirtschaftliche Lage der H.________ GmbH und um den im Geschäftsjahr 2013 erzielten Bilanzverlust von CHF 43‘972.94 bestens Bescheid wusste und Kenntnis davon hatte, dass die an E.________ verkaufte H.________ GmbH bereits seit längerer Zeit überschuldet war; […]