- aufgrund der vertraglichen Verpflichtung von E.________, ihm für den Kauf der H.________ GmbH einen Betrag von CHF 95‘000.00 zu bezahlen bzw. aufgrund der darauffolgenden Entgegennahme der Kaufpreiszahlung von CHF 70‘000.00, sich einen Vermögensvorteil versprechen und gewähren liess, der unter Berücksichtigung des realen Markwerts der H.________ GmbH und in Anbetracht deren Überschuldung zu der Leistung, die er E.________ gegenüber erbrachte, in einem offensichtlichen wirtschaftlichen Missverhältnis befand.