2. Evtl. Wucher unter Ausnutzung der Situation der Unterlegenheit, in der sich E.________ aufgrund seiner Unerfahrenheit bezüglich der kaufmännischen, sprachlichen und kulturellen hiesigen Gepflogenheiten befand, diesen dadurch ausbeutete, dass er: - E.________ mit der H.________ GmbH eine Gesellschaft verkaufte, die für den Betrieb eines Imbisses weder aus rechtlichen noch wirtschaftlichen Gründen notwendig gewesen wäre und deren Kaufpreis von CHF 95'000.00 in Anbetracht des per 30.09.2013 erzielten Bilanzverlustes von CHF 43‘972.94 den vorhandenen Aktiven bei Weitem nicht entsprach,