dadurch wissentlich und willentlich E.________ in einen Irrtum über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der H.________ GmbH versetzte und bei diesem die irrige Vorstellung erweckte, dass es sich bei der H.________ GmbH um eine wirtschaftlich gut funktionierende Gesellschaft handle, die E.________ aufgrund der im Kaufpreis enthaltenen Bewilligungen, des mitverkauften Inventars sowie des Goodwills den erfolgreichen Betrieb eines Imbisses ermöglichen würde;