7 - die Bewilligungskosten für die Aussenbestuhlung in das Inventar aufnahm, diese bei der Kaufpreisberechnung gleichzeitig aber in den geltend gemachten Goodwill einbezog und damit im Kaufpreis doppelt berücksichtigte; - den in der Bilanz der H.________ GmbH ausgewiesenen Verlustvortrag von CHF 34‘790.00 per 01.01.2013 und den damit einhergehenden Bilanzverlust in der Höhe von CHF 43'972.94 (Stichtag 30.09.2013) weder bei den Vertragsverhandlungen noch im Abtretungsvertrag vom 26. August 2013 offenlegte;