- der H.________ GmbH dinglich nicht gehörende oder buchhalterisch nicht in das Inventar gehörende Vermögenswerte, wie die von Swisscom-TV lediglich als Mietgegenstand unentgeltlich und nicht zu Eigentum zur Verfügung gestellten Receiver-Boxen oder die nicht in das Inventar gehörenden Kosten für die Aussenbestuhlungsbewilligung bewusst inventarisiert bzw. aktiviert und auf den Kaufpreis aufgeschlagen hat;