als Teilhaber der H.________ GmbH mit dem Verkauf dieser Gesellschaft E.________ seine Stammanteile am Firmenmantel verkaufte, den dieser für den Betrieb eines Imbisses nicht benötigt hätte, und ihn dabei über die wirtschaftliche Lage der in Wahrheit überschuldeten H.________ GmbH arglistig täuschte, insbesondere dadurch, dass er: - die Unerfahrenheit von E.________ im kaufmännischen Geschäftsverkehr und im Gastronomiebereich, dessen mangelnden Sprachkenntnisse, sowie das von ihm in G.________ gesetzte Vertrauen in Bezug auf das vorliegende Rechtsgeschäft zu seinen Gunsten ausnutzte;