Il. Zivilklage 1. A.________ und C.________ seien in Gutheissung einer Teilklage im Sinne von Art. 86 ZPO unter solidarischer Haftbarkeit zu verurteilen, dem Kläger einen Betrag in der Höhe von CHF 70'000.00 zuzüglich Zins zu 5 Prozent seit dem 30. November 2013 zu bezahlen; 2. A.________ und C.________ seien zu verurteilen, die auf die Zivilklage fallenden Kosten der Privatklägerin gemäss einzureichender Kostennote zu ersetzen. 3. Die Verfahrenskosten seien A.________ und C.________ aufzuerlegen.