1. Der Beschuldigte A.________ sei schuldig zu sprechen wegen Betrug gemäss Art. 146 StGB eventuell Wucher gemäss Art. 157 StGB begangen im August 2013 zum Nachteil von E.________. 2. Der Beschuldigte sei angemessen zu bestrafen. 3. Dem Beschuldigten seien die Verfahrenskosten und die Parteikosten der Privatklägerschaft für das erstinstanzliche Verfahren aufzuerlegen.