3. zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten, mit einer Gebühr von CHF 500.00 für den Aufwand der Staatsanwaltschaft, unter solidarischer Haftbarkeit. Rechtsanwalt F.________ stellte und begründete namens des Privatklägers folgende Anträge (pag. 18 480 f.): 5 I. Strafverfahren A. A.________