Staatsanwalt Dr. D.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 18 449): A.________ und C.________ seien wie in erster Instanz schuldig zu erklären des Betrugs, gemeinsam begangen im August 2013 in Bern z.N. von E.________, und zu verurteilen: 1. zu einer bedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen in gerichtlich zu bestimmender Höhe bei einer Probezeit von zwei Jahren. 2. zu einer Verbindungsbusse von je CHF 1‘000.00 mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen.