3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse) der Beschuldigten eingeholt (pag 18 398 f.; pag. 18 400 ff.; pag. 18 417 ff.; pag. 18 423). Dem Leumundsbericht von