18 193, Ziff. III. erstinstanzliches Urteil). 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten die Beschuldigten, vertreten durch Rechtsanwalt I.________, mit Schreiben vom 9. Mai 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 18 196). Mit Schreiben vom 29. Juni 2016 teilte Rechtsanwalt I.________ mit, dass er die Interessen der Beschuldigten nicht mehr vertrete (vgl. pag. 18 199). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 12. Juli 2016 (pag. 18 274 f.) schloss sich die Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (pag.