verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 14 Monaten wird der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben. Die Probezeit beträgt 3 Jahre. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 183 Tagen wird auf diese Freiheitsstrafe angerechnet. 47 2. zur Bezahlung von 90 % der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 113‘944.15, ausmachend CHF 102‘549.75. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 11‘394.40 trägt der Kantons Bern.