Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. Mai 2016 ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als I. das Strafverfahren gegen A.________ wegen 1. grober Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 07.08.2007 in Bern durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 23 km/h, (Ziff. 8.5. der Anklageschrift), 2. Führens eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis, angeblich begangen am 25.12.2007 auf der Autobahn A1, Kirchberg – Schönbühl (Ziff. 8.6. der Anklageschrift), eingestellt wurde. II. A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen