43 CHF 3‘915.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) bestimmt. Es ist hiermit über das Rückzahlungs- und Nachforderungsrecht des Kantons Bern und von Rechtsanwalt F.________ zu bestimmen: Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern entsprechend seinem Unterliegen 2/3 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung von insgesamt CHF 3‘915.00, ausmachend CHF 2‘610.00, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt F._____