7, beachtet (pag. 5142). Unter Berücksichtigung dieser Kosten betragen die erstinstanzlichen Verfahrenskosten insgesamt CHF 113‘944.15. Infolge der teilweisen Einstellungen bzw. Freisprüche, welche jedoch gesamthaft betrachtet nur einen kleinen Teil der zu prüfenden Vorwürfe ausmachen, sind Verfahrenskosten von 10 %, ausmachend CHF 11‘394.40, zu Lasten des Kantons Bern auszuscheiden. Der Beschuldigte seinerseits hat 90 % der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, mithin CHF 102‘549.75, zu tragen.