So kam es zu verschiedenen Verfahrensfehlern oder Verzögerungen, welche nicht durch den Beschuldigten verursacht wurden (Ergänzung Anklage, Wechsel amtliche Verteidigung, Kassation erstinstanzliches Urteil). Zum anderen ist die lange Verfahrensdauer aber auch auf das Verhalten des Beschuldigten zurückzuführen, welcher sich diesem offensichtlich entziehen bzw. eine Verschleppung des Verfahrens erwirken wollte (unentschuldigtes Fernbleiben von der Hauptverhandlung).